Finanzierung

Zwischen Familien ABC und der Stadt Hamburg (BASFI) bestehen Leistungs- und Entgeltvereinbarungen für das Angebot der Aufsuchenden Familienberatung, Aufsuchenden Familientherapie und dem Aufsuchenden Elterncoaching (jeweils in Co-Arbeit).

Hierbei handelt sich um eine ambulante Hilfe zur Erziehung, gemäß §§ 27 / 31 SGB VIII.

Alle Hilfen zur Erziehung werden im Auftrag des Jugendamtes den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe übergeben, wenn die zuständige Fachkraft zu der Einschätzung gelangt, dass ein entsprechender Unterstützungsbedarf besteht.

Bestätigt sich der Bedarf, wird ein Angebot ausgewählt, das hilfreich und zielführend zu sein scheint. In diesem Fall werden die Kosten übernommen.

Eltern, Kinder, Jugendliche und Jungerwachsene haben nach § 5 SGB VIII das Recht, Wünsche hinsichtlich des Trägers und der Gestaltung der Hilfe zu äußern und werden in jedem Einzelfall in die Ausgestaltung der Hilfe einbezogen.

Finanzierung Verfahrensbeistand

Der Verfahrensbeistand erhält für die Wahrnehmung seiner Aufgaben nach §§ 158 , 174, 191 FamFG eine Vergütung aus der Staatskasse und wird vom Gericht bestellt.